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Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abstrakte-CKUNST & Photografie

§1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Carmen Kurz - Abstrakte-CKUNST & Photografie – abstrakte-CKUNST.de (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Mit der Abgabe einer Bestellung bzw. Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt einverstanden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen haben, so verzichtet er für den geschäftlichen Kontakt mit dem Auftragnehmer auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es finden somit ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung. Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart, soweit dies rechtlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. 

§2 VERTRAGSABSCHLUSS

Jede schriftliche, telefonische oder online übermittelte Anfrage stellt ein Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Vertrags zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung dar. Der Auftragnehmer sendet bei entsprechendem Interesse dem Auftraggeber ein unverbindliches Angebot in elektronischer Form oder per Postweg zu oder teilt dieses persönlich mit. Sofern der Auftraggeber das Angebot und der Auftragnehmer die Anfrage annehmen möchte, so bedarf es, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Auftrag erteilt. Sofern im weiteren Verlauf beide Vertragsparteien sich einig sind, übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung bzw. eine Rechnung.

WICHTIG: Erst nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung hat zukommen lassen, der Auftraggeber dieser gegengezeichnet und diese dem Auftragnehmer unverzüglich in elektronischer Form oder per Post zurückgesendet hat, ist der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen. Kommt der  Auftraggeber der Rücksendung des unterzeichneten Vertrages nicht umgehend innerhalb von 14 Tagen nach, ist kein Vertrag zustande gekommen. Der Auftragnehmer ist nach Ablauf der vorgenannten 14-tägigen Frist nicht mehr verpflichtet, den vorgemerkten Termin für den Auftraggeber freizuhalten. 

 

§3 RÜCKTRITTSVORBEHALT

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Des Weiteren räumen sich Auftragnehmer und Auftraggeber gegenseitig das Recht ein, bei Krankheit oder höherer Gewalt, ohne Schadenersatzzahlung, vom Vertrag jederzeit zurück zu treten. Krankheit oder höhere Gewalt liegen dann vor, wenn dem Auftragnehmer die Leistungserbringung selbst aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist oder der Auftrag vom Auftraggeber aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann. Der jeweilige Rücktrittsgrund muss der andere Vertragspartei entsprechend nachgewiesen werden. Der Auftragnehmer behält sich uneingeschränkt das Recht vor vom Auftrag zurück zu treten, sofern der Auftraggeber in erheblichem Umfang, nach Vertragsabschluss, vom Vertragsgegenstand abzuweichen wünscht bzw. abweicht.

 

§4 URHEBERRECHTSAUSSCHLUSS / DREHGENEHMIGUNGEN

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Personen vorab zu informieren, welche fotografiert oder evtl. fotografiert werden können oder deren Rechte in anderweitiger Form von den Aufnahmen betroffen sein können. In diesem Zusammenhang versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, vor Dienstleistungsbeginn, im Besitz sämtlicher Aufnahmegenehmigungen und Nutzungsrechte zu sein. Die Einholung der vorgenannten Rechte obliegt ausschließlich dem Auftraggeber auf eigene Kosten. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer alle benötigten Lizenzen, Urheberrechte, Verwertungsrechte auf eigene Kosten einzuholen und vor Dienstleistungsbeginn inne zu haben. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer somit hinsichtlich der Einholung und dem Erwerb der vorgenannten Rechte gesamtschuldnerisch stets schad- und klaglos. Der Auftraggeber stellt somit vor Dienstleistungsbeginn sicher, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. In diesem Zusammenhang stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer gesamtschuldnerisch von Leistungen oder Schadensersatzansprüchen, hinsichtlich der Verletzung von Rechten Dritter, im Zusammenhang mit der Dienstleistung, frei. Der Auftragnehmer ist somit nicht verpflichtet zu prüfen, ob vor, während oder nach der Ausführung der Dienstleistung Rechteverletzungen drohen oder bereits eingetreten sind und haftet nicht dafür, dass die Fotoaufnahmen frei von Rechten Dritter sind. Die Fotoaufnahmen sind ausschließlich zur Verwendung für private, nicht kommerzielle, Zwecke bestimmt. Des Weiteren dürfen die Fotoaufnahmen nicht veröffentlicht und nur im privaten Rahmen aufgeführt werden. Bei Verstößen und dadurch evtl. entstehenden Ansprüche Dritter, haftet ausschließlich der Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Die Fotoaufnahmen werden ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Auftraggebers produziert. Der Auftraggeber ist somit ausschließlich gesamtschuldnerisch für den Inhalt der Fotoaufnahmen verantwortlich. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen an den Auftragnehmer stellen sollten und verpflichtet sich, den Auftragnehmer hierfür gesamtschuldnerisch schad- und klaglos zu halten.

 

§5 PREISE UND LIEFERTERMINE

Alle Preise verstehen sich gemäß §19 UStG ohne Umsatzteuer. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Bildmaterialien oder CKunstwerke Eigentum von Carmen Kurz. Die im Angebot und Rechnung angegebenen Preise beinhalten lediglich die Dienstleistung des Auftragnehmers. Die Einholung erforderlicher Urheber- / Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte, sowie die Lizenzierung des Bildmaterials, für die Dienstleistung vor Ort, obliegt ausschließlich und auf eigene Rechnung dem Auftraggeber. Mindestens eine Woche vor der Dienstleistungserbringung ist eine Anzahlung in Höhe von 80 Prozent der gesamten Auftragssumme an den Auftragnehmer zu leisten, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. In
diesem Zusammenhang muss der Auftraggeber sicherstellen, dass die Anzahlung rechtzeitig vorgenommen wird, sodass diese fristgemäß beim Auftragnehmer verbucht werden kann. Sollte die Anzahlung nicht fristgemäß beim Auftragnehmer eingegangen  sein, ist dieser leistungsfrei und berechtigt vom Dienstleistungsvertrag jederzeit zurückzutreten. In diesem Zusammenhang sind etwaige Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich jedoch gegenüber dem Auftraggeber etwaige Schadensersatzansprüche vor. Vor Übergabe des fertiggestellten Fotomaterials ist die restliche Zahlung in voller Höhe an den Auftragnehmer zu leisten. Mündlich zugesagte Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt oder dieser nahe kommende Ereignisse wie Krankheit, Streik, Ausfall oder Störung von technischen Geräten und Maschinen, sowie ein Ausfall oder Erschwernis der Rohmateriallieferungen, verlängern verbindliche Lieferfristen oder Termine um ihre jeweilige Dauer. Sollte aufgrund höherer Gewalt eine Lieferung gänzlich nicht möglich sein, bestehen keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer. Zu Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, sofern der Auftragnehmer die strittige Forderung nicht bestreitet.

 

§6 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Medien (z. B. Blu-ray, DVD, CD, etc.) sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräten abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegeräten und Medienkombinationen kommen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Es besteht somit für den Auftragnehmer keine Rücknahmeverpflichtung oder Kostenerstattung aufgrund Kompatibilitätsproblemen. Des Weiteren wird keine Haftung für etwaige Schäden, die durch die unsachgemäße Verwendung der Medien des Auftragsnehmers entstehen, übernommen. Der Auftragnehmer haftet nicht bei technischen Störungen der Fotoausrüstung. Durch die technische Störung entsteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Auftraggeber.

 

§7 STORNIERUNG

Bei einer Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers, bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn, werden 25 Prozent, bis 1 Woche vorher 50 Prozent, danach 75 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen aus § 3.

 

§8 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Sollte dem Auftragnehmer die Unterstützung durch den Auftraggeber vor der Dienstleistung oder am Dienstleistungstag fehlen, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität des Rohmaterials und das daraus resultierende Endprodukt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sämtliche Fotoaufnahmen ausschließlich für private Zwecke zu verwenden und nicht zu veröffentlichen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen, sein Firmenlogo als Copyrightvermerk, sowie Eigenwerbung auf dem Endprodukt an beliebiger Stelle, auch mehrfach, zu zeigen. Er hat weiter das uneingeschränkte Recht, Fotos, anlässlich von Wettbewerben, Festivals, sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen, bzw. für Eigenwerbung jeglicher Art (z.B. auf der Homepage oder Werbeinserate) zu verwenden, sofern dies nicht im Dienstleistungsvertrag anders vom Auftraggeber verlautbart wurde.

 

§ 9 SALVATORISCHE KLAUSEL

Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.

Stand: 01.07.2017

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